Seit dem 1. Oktober 2003 müssen EU-weit alle Tabakwaren mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden um den Tabakkonsumenten auf die Risiken seines Tun hinzuweisen.
Zusätzlich wurde der Gastronomie auferlegt, ihrerseits Vorkehrungen zum Schutz von Nichtrauchern zu treffen,
oder zumindest darauf hinzuweisen, wenn es sich um ein Raucherlokal handelt.

In öffentlichen Gebäuden wie auch im öffentlichen Nahverkehr, gilt ein generelles Rauchverbot.
Das die Einhaltung des letzteren kaum überwacht wird, zeigt deutlich das mangelnde Interesse der zuständigen Behörden, Betreiber und Entscheider.

Wer sich als Nichtraucher vorwagt und Raucher, z.B. in Bahn oder Bus, auf bestehende Rauchverbote hinweist,
läuft oft genug Gefahr, sich in eine gewalttätige Auseinandersetzung zu manövrieren.

Doch im Privatbereich standen Nichtraucher den Rauchern bis Mitte Januar 2015 weitestgehend schutzlos gegenüber.
Viele Raucher möchten den Qualm nicht in den eigenen vier Wänden haben und rauchen deshalb auf dem Balkon.
Das sie damit ihre nicht rauchenden Nachbarn nicht nur belästigen, sondern auch deren Gesundheit gefährden,
wird von vielen Vermietern ignoriert.

Passivrauchen ist nachweislich auch an der frischen Luft in seiner Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen und auch
die Geruchsbelästigung durch den Qualm, ist auf die Dauer eine Zumutung.

Ich z.B. kann im eigenen Schlafzimmer nicht bei offenem Fenster schlafen, da der Rauch zweier Nachbarn auch nachts
immer wieder dazu führt, dass ich aufwache und das Fenster schließen muss.
Bei den Familien unter meinen Leidensgenossen, zieht der Qualm der Nachbarn folglich auch in die Kinderzimmer.
Das führt dann im einen oder anderen Fall auch zu dem Verdacht, dass der Nachwuchs in seinem Zimmer selbst heimlich geraucht hat.

Die Aussage meines Vermieters aus 2014: "Dann lassen Sie doch das Fenster zu!"
Ich muss also - wie viele andere in der gleichen Situation - auch im Sommer bei stehender Luft und brüllender Hitze
in einem geschlossenen Raum schlafen, weil Menschen die ihre Gesundheit riskieren und dafür auch noch bezahlen, keine Rücksicht auf ihre Mitmenschen nehmen.

So sind auch ein Frühstück oder andere Aktivitäten auf dem Balkon nicht möglich, ohne den Rauch der ständig qualmenden Nachbarn einatmen zu müssen.

Viele Berichte im Internet verdeutlichen die Aussichtslosigkeit früherer Anstrengungen, dass im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf körperliche Unversehrtheit vor einem Gericht einzuklagen, wenn der / die vorsitzende RichterIn selbst RaucherIn ist.

Dank der Beharrlichkeit eine Potsdamer Ehepaares, das sich nicht unterkriegen ließ, ging das Thema Nichtraucher vs. Raucher nun bis vor den Bundesgerichtshof.
Das Urteil ist zum einen eine berechtigte Ohrfeige für die vorangegangenen Instanzen, die die Klage abwiesen, zum anderen ein lange überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Denn das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, lag lange schwerer wiegend über dem Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit.

Von dem Urteil erfahren haben wir durch den unten verlinkten Artikel in der Welt-online, doch auch der Spiegel hat das Thema aufgegriffen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-rauchen-auf-dem-balkon-nicht-immer-zulaessig-a-1013419.html


In der Folge dieses Urteils habe auch ich nun endlich ein Mittel in der Hand, um meinen Vermieter aus seiner Lethargie zu reißen und ihn zum Handeln zu zwingen.
Denn mein Nachbar störte sich überhaupt nicht an dem folgenden Rundschreiben, dass ich gemeinsam mit meiner Frau allen Mietern bei uns im Haus und im Nachbaraufgang in den Briefkasten steckte.

Hier der Originalwortlaut:
 

Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

wer sich zu recht nicht angesprochen fühlt, möchte dieses Schreiben bitte als rein informativ auffassen.

Mit diesen Zeilen richten wir uns mit der Bitte an die betreffenden Nachbarn, einmal in Ruhe ihr Verhalten zu überdenken.

Nicht nur der nötige Nachtschlaf wird in Abständen von teilweise unter einer Stunde empfindlich gestört, wenn der Qualm in die Wohnung zieht.

Erholsames Schlafen – ein Grundbedürfnis jedes Menschen - ist also nicht mehr möglich.
Auch eine ungestörte Balkonnutzung ist teilweise nicht möglich, ohne in regelmäßigen Abständen den von benachbarten Balkonen herein ziehenden Rauch einzuatmen.
Die einzige Alternative diesem aus dem Weg zu gehen ist, den Balkon zu verlassen und die Tür schließen.
Stellen Sie sich vor, sie müssten wegen einem oder mehrer Nachbarn immer Ihren Balkon verlassen – keine schöne Vorstellung, oder?

Das mindert nicht nur die Lebensqualität, sondern gefährdet nachweislich auch massiv die Gesundheit.
Die körperliche Unversehrtheit ist ein in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht!

Da regelmäßiges Lüften Bestandteil beinahe jedes Mietvertrags ist, sind wir also gezwungen, uns beim Lüften auch den Qualm anderer in unsere Wohnung zu holen, obwohl wir selbst überhaupt nicht rauchen – weder drinnen noch draußen.

Besonders während der extrem heißen Tage in den letzten Wochen, war es in der 5. Etage vor Hitze kaum auszuhalten – die Sonne brennt hier auf die ganze Dachfläche und heizt die ganze Wohnung auf – nicht nur die Front wie in den unteren Etagen. Wenn man hier wegen dem Qualm nicht lüften kann, drohen ernsthafte gesundheitliche Folgen!

Es ist also offensichtlich, wo das Problem begründet liegt und wie es sich darstellt.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung vieler Raucher, sind wir Nichtraucher dem Qualm unserer – in einigen Fällen rücksichtslosen – Nachbarn nicht mehr wehr- und machtlos ausgeliefert.

Rücksichtslos sind, nicht nur unserer Auffassung nach, z.B. Nachbarn, die ihr Verhalten mit der Aussage begründen, dass sie auf dem Balkon rauchen, weil sie ihren eigenen Qualm nicht in ihrer eigenen Wohnung haben wollen!

Da die Belästigung durch den Rauch einiger Nachbarn zu einer insgesamt unerträglichen Belastung geworden ist, haben wir uns nicht nur Rat suchend an die Wohnungsgenossenschaft gewandt, sondern auch eine fachanwaltliche Rechtsberatung konsultiert.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Artikel welt.de vom 16.01.2015) zu finden unter:

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article136453860/Rauchen-auf-dem-Balkon-ist-kein-Grundrecht-mehr.html

ist ein klarer Richterspruch ergangen, dem man folgendes entnehmen kann:
Rauchen auf dem Balkon – ja. Das jedoch in Maßen und einer Weise, die für die Nachbarschaft nicht zu einer unzumutbaren Belastung wird. Zusätzlich kann es zeitliche Einschränkungen geben.

Wir fordern also unsere rauchenden Nachbarn höflichst auf, wenigstens in der Nachtzeit

(gesetzlich definiert: 22:00 bis 6:00) nicht mehr auf dem Balkon zu rauchen, damit auch uns und anderen, auch gesundheitlich vorbelasteten Menschen, eine durchgehend ungestörte Nachtruhe möglich ist.

Wir merken abschließend an, dass wir bei fortgesetzt rücksichtslosem Verhalten wie beschrieben, und damit massiver Beeinträchtigung unserer Nachtruhe und Gesundheit durch rauchende Nachbarn, rechtlich gegen diese vorgehen und Unterlassungsurteile erwirken werden.

Wer etwas für seine Gesundheit tun möchte, ist herzlich eingeladen, sich uns bei unseren

Fitnessläufen anzuschließen. Wir laufen jeden zweiten Tag 7 bzw. 10,5 Kilometer.

Mit freundlichen Grüßen


Unseren direkten Nachbarn hat das so wenig beeindruckt, dass der weiterhin nachts raucht und uns damit den Schlaf raubt.
Als logische Konsequenz des Wegsehens unseres Vermieters, haben wir dann wir folgt reagiert:


Hallo Frau xxx,

leider war das Ergebnis Ihres Gesprächs mit Herrn xxx nicht von langer Dauer - wofür Sie nichts können. Das ist klar.
Wir müssen annehmen, dass unser Nachbar nikotinsüchtig ist - sein Verhalten und die Häufigkeit seines Tabakkonsum legen diesen Schluss nahe. Denn selbst wenn er in seiner Wohnung raucht und erst danach lüftet, ist die Geruchsbelästigung massiv.

In dem Zusammenhang empfehlen wir einen Besuch von Herrn xxx bei Herrn xxx.
Uns gegenüber hat Herr xxx bereits im letzten Jahr mit seiner E-Mail (Weiterleitung vom 18.08.2015) klar Stellung bezogen.
Ohne ersichtlichen Grund und einzig anhand einer unzutreffender Aussage von Frau xxx, hat er für eben diese Partei ergriffen und uns einen unpassenden Lösungsvorschlag gemacht. Er hat nicht vermittelt, sondern gerichtet.
Von ihm können wir also kaum ein unabhängiges oder gar unparteiisches Engagement erwarten.

Allein am Samstagabend mussten wir die Balkontüre nach kurzem Schnuppern immer wieder schließen, da bis etwa 23 Uhr nebenan beinahe unentwegt geraucht wurde.

Die Nacht vom Sonntag zum Montag war für uns um zwanzig vor vier zu Ende!
Mitten in der Nacht zog erneut der Gestank von verbranntem Tabak in unser Schlafzimmer.

Offenbar macht sich Herr xxx nun selbst das Leben leicht, indem er mit einem Raumdeo oder Ähnlichem hantiert, während er raucht. Es ist seit dem Wochenende neben dem Rauch, immer wieder ein herber Geruch, wie von einem Deo oder billigen Herrenparfum vernehmbar - doch das ändert nichts an der gesundheitsschädlichen Wirkung des Zigarettenqualm.

Als ich nun mitten in der Nacht auf die Straße ging um von gegenüber einen Blick auf den Balkon zu werfen, war nichts zu sehen. Wenn man auf dem Balkon sitzt, ist man von unten nicht zu sehen.

Das der Rauch von nebenan zu uns herüber zieht, ist nicht nur an dem Windrad (siehe unsere vorherige E-Mail) gut zu erkennen, es ist auch eine physikalische Gegebenheit dafür verantwortlich.

Dazu ein kurzer, nachprüfbarer Exkurs:
Warme Luft steigt bekanntlich nach oben. Nicht nur die xxx-Straße steigt zur xxx-Straße hin an.
Auch die xxx-Straße selbst, steigt zur xxx Allee hin an. So entsteht ein Sog, der die Luft an den Fassaden vorbeizieht (wie bei einem Feuersturm, nur weit weniger heftig). Wer von der xxx Allee in die xxx-Straße kommt, hat beinahe immer Gegenwind - es sei denn, es kommt stürmischer Wind aus einer anderen Richtung.

Die Kreuzung xxx-Straße Ecke xxx dürfte der höchstgelegene Punkt in der ganzen Umgebung sein.
Dort treffen sich die Luftströme.
Dadurch, dass die zwischen den Balkonen liegenden Zimmer zurückspringen, entsteht vor deren Fenstern ein Kamineffekt, der seinerseits die Luft nach oben saugt. Es ist in unserem Schlafzimmer deutlich spürbar, wie die Luft von draußen herein weht.

Nachdem xxx nun ausgezogen ist, werden wir unser Schlafzimmer zum Hof hin verlegen.
Einzig als Folge des Tabakonsum unseres Nachbarn!

Doch wir sind trotzdem nicht länger bereit, uns in der bisherigen Intensität von Herrn xxx belästigen zu lassen, da sich das auch auf unseren Balkon und das Wohnzimmer auswirkt.

Am Wochenende hatten wir im Rahmen einer Interessengemeinschaft, mit anderen Menschen in der gleichen Situation, einen Informationsaustausch.

Wir sind dabei zu folgendem Schluss gekommen:
Wir fordern im Hinblick auf das BGH-Urteil aus dem Januar 2015, nunmehr die xxx mit Fristsetzung von 14 Tagen auf, für ein erträgliches Wohnklima zu sorgen und dahingehend intensiv und nachhaltig auf unseren Nachbarn einzuwirken.

Sollte sich das Verhalten von Herrn xxx und die damit einhergehende gesundheitsschädliche Rauchbelastung und Belästigung, nicht auf ein erträgliches und zeitlich kalkulierbares Maß reduzieren, würden wir mit der nächsten Miete eben diese um 10% kürzen und den Kürzungsanteil rechtlich korrekt, auf einem Sonderkonto parken.
Parallel dazu, werden wir nach Fristablauf, über unseren Anwalt eine Unterlassungsklage gegen Herrn xxx auf den Weg bringen.



Den schwarzen Peter hat nur unser Vermieter, der unserem Nachbarn klar machen muss, dass es so nicht weitergehen kann. Dem Verursacherprinzip folgend, könnte sich der Vermieter unsere Kürzung bei unserem Nachbarn wiederholen.
Doch allein damit gäben wir uns nicht zufrieden. Sollte unser Nachbar auf unseren Vorschlag, sich an fest vereinbarte Zeiten zu halten, nicht eingehen, werden wir uns in Kürze vor einem Richter wiedersehen.

Der Unterhändler unseres Vermieters jedoch, scheint auch nicht von seinen Vorbehalten gegenüber "renitenten Mietern wie uns" lassen zu können. Denn der "gute Mann" hat nun folgende E-Mail an uns gerichtet:
 

Sehr geehrte Frau xxx,
Sehr geehrter Herr xxx,
 
Frau xxx hat Ihre Korrespondenz an mich zur Bearbeitung  weitergeleitet.
 
Aus Ihren Bemühungen mittels Rundschreiben, Hausaushang und persönlicher Ansprache an Fam. xxx, die ohne befriedigenden Erfolg blieben, schlage ich Ihnen ein Gespräch am "runden Tisch" mit Fam. xxx vor. (Termin 15.09.2015 um 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle)
 
Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Ihnen der Termin zusagt, bzw. benennen mir einen eigenen Terminvorschlag, den ich Fam. xxx unterbreiten kann.
 
Zur weiteren erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist es zielführend, wenn Sie weitere Nachrichten direkt an mich senden.
 
Mein Engagement ist unparteiisch und unabhängig und nur von Fakten und der gegenwärtigen und anerkannten Rechtssprechung folgend.
 
Die Rechtssprechung stärkte mit den letzten Entscheidungen die Rechte der Nichtraucher - was aber nicht heißt, dass der Nichtraucher alles durchsetzen kann was er sich wünscht.
 
Ich bin übrigens auch Nichtraucher- schon immer.
 
Ähnlich wie bei einem Lärmprotokoll ist es hier sinnvoll, die Feststellungen der Rauchbelästigungen zu dokumentieren (Datum , Uhrzeit, Dauer, Intensität- 1 Raucher oder 2 Zigarrenraucher oder Gruppe von 4 Rauchern etc.).
 
Daraus lässt sich ein Profil ableiten und der Grad der Belästigung  bzw. die Lästigkeit erkennen, was wiederum hilfreich bei einer Vereinbarung mit Fam. xxx sein kann.
 
Erschwerend kommt das Rauchen von Frau xxx hinzu, so das es schwer werden kann, das Konglomerat der Rauchbelästigung zu entwirren.
 
Ich lasse Ihnen einen Vordruck zukommen - heute noch.
 
Zur Terminpräzisierung oder anderen Dingen, erreichen  Sie mich immer unter xxx.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Äh lieber guter Mann, dass kann kann ja kaum sein, was Sie da zusammengeschrieben haben!
Unsere Haltung hat er wohl frei und nach eigenem Gutdünken wiedergegeben - unser Rundschreiben (
oben) sagt doch deutlich etwas anderes aus, als das, was er hier verstanden haben will.

Dafür gab es gleich was an die Ohren - wir warten es ab. Und den in seiner E-Mail versprochenen Vordruck hat er uns auch nicht geschickt, brauchen wir aber auch nicht, weil es eh Blödsinn wäre - wie wir ihm in unserer Antwort erklärt haben:
 

Sehr geehrter Herr xxx,

zuerst einmal danken wir Ihnen für Ihre E-Mail.
Um Missverständnisse auszuschließen, möchten wir diese nun detailliert beantworten.

Wir hatten unseren Nachbarn lediglich eine sachlich formulierte Wurfsendung zukommen lassen.
Der darauf folgende Versuch mit Herrn xxx zu sprechen, endete nach einer nüchternen, frei von Feindseligkeiten gehaltenen Ansprache damit, dass Herr xxx uns die Tür vor der Nase zuschlug.
Der von Ihnen angesprochene Hausaushang war nicht von uns.

Insofern begrüßen wir natürlich Ihren Vorschlag zu einem moderierten Gespräch und nehmen den von Ihnen angebotenen Termin.

Zu Ihrem Hinweis auf ein unparteiisches Engagement, müssen wir jedoch der Vollständigkeit halber feststellen, dass unser Eindruck davon, durch Ihre E-Mail aus dem letzten Jahr getrübt ist (Zitat: "
Ich schlage Ihnen deshalb vor, Frau xxx eine Entschuldigung (wegen der nächtlichen Verbalattacke)
mit einem Blumenstrauss zukommen zu lassen ohne irgendwelche Erwartungen oder Verhaltensregeln daran zu knüpfen
".

Wir selbst hatten Sie am Telefon darüber unterrichtet, dass Frau xxx bei unserem Versuch mit ihr zu sprechen, bereits den Vorwurf eingebracht hatte, wir hätten sie asozial genannt - was nicht der Wahrheit entspricht sondern offenbar nur die Grundlage für einen "Gegenangriff" darstellt. Nach dem Gespräch mit ihr haben Sie uns wie oben zitiert geantwortet. Insofern ist es sicher nachvollziehbar, wenn wir nicht ganz ohne Vorbehalte sind.

Auch haben wir uns zum aktuellen Problem klar ausgedrückt. Wir kennen die Rechtslage und das BGH-Urteil.
Diesem folgend haben wir nicht das Ziel, unseren Nachbarn das Rauchen vollständig zu verbieten oder, wie Sie es formuliert haben, "alles durchzusetzen was sich Nichtraucher wünschen" siehe Anhang.

Uns ist sehr wohl in Erinnerung, dass Sie Nichtraucher sind aber auch, dass Sie, wie Sie selbst sagten, eine enge Beziehung zu einer Raucherin haben.
Aus diesem Umstand und Ihren Worten darf man schon eine relative Gelassenheit gegenüber dem "blauen Dunst" ableiten.
Im Gegenzug merken wir an dieser Stelle an, dass einer von uns beiden lange Jahre an asthmatischer Bronchitis erkrankt war. Unser Wunsch nach gesundheitlicher Unversehrtheit kommt also nicht von ungefähr.

Letztlich möchten wir auf Ihre Anregung eingehen, die Rauchbelästigung zu dokumentieren.
Soweit wir zu Hause sind, ist das möglich. Eine fundierte Erhebung ist jedoch kaum möglich, da wir derzeit nicht regelmäßig zu Hause sind und die gleiche Unregelmäßigkeit auch bei Familie xxx zutrifft.
Am 22.08.2015 z.B. ging es zeitweise wie am Fließband. Kaum hatten wir die Balkontüre auf, mussten wir sie wegen dem Rauch von nebenan wieder schließen. Über eine Stunde hinweg.

Das ändert jedoch nichts daran, dass wir kaum eine Nacht durch schlafen können, ohne von dem Rauch geweckt zu werden, der vom Nachbarbalkon in unsere Wohnung zieht und den wir einatmen müssen, wenn wir die Fenster nicht schließen. Das ist mal um halb vier, mal um fünf - also nicht konstant aber nachts immer mit
der Unterbrechung der Nachtruhe und dem Rauch im Schlafzimmer verbunden. Dabei dauert es jedes mal einige Zeit, bis der Geruch wieder verflogen ist. Das wird weiter hinausgezögert, wenn beim Lüften erneut Rauch herein zieht.

Es geht uns nicht nur um die Geruchsbelästigung, sondern hinsichtlich der oben erwähnten gesundheitlichen Vorbelastung, vordergründig um die Abwehr von gesundheitlichen Schäden die die Inhalation als Passivraucher auf die kurze Distanz mit sich bringt.

Bezüglich der Unwägbarkeit, die sich durch verschiedene Quellen und unterschiedliche Zeiten und Intensitäten ergibt, würden wir dem Rat des BGH-Urteils folgen wollen.
So gehandhabt, gibt es keine Interessenkonflikte, jeder weiß wann er seinen Balkon in seiner Weise nutzen kann ohne sich von seinem Nachbarn gestört zu fühlen oder den zu stören.

Wir schlagen daher vor - auch im Interesse anderer Mieter in ähnlicher Situation - das Thema grundlegend durch zeitliche Freihaltungen für beide Seiten einvernehmlich zu regeln.

So sehen wir dem Gesprächstermin voller Erwartung entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,


:-) Wir warten es ab und haben schon eine Hand nach Anwalt und Gericht ausgestreckt ;-)


Sodele ;-)

Das Gespräch ist gelaufen - hö hö - und unsere Nachbarn mussten sich zum einen darüber belehren lassen, dass es tatsächlich so etwas wie eine gesetzlich geregelte Nachtzeit gibt. Und im Zuge dieser Aufklärung gab es gleich noch eine drauf.
Die Nachtruhe bezieht sich nicht nur auf die Vermeidung von Lärm, sondern jedweder Störung, die zu einem Aufweckerlebnis führt. Somit entsprach die Hausverwaltung ganz klar unserer rechtlich gedeckten Haltung, dass es nun mal nicht angehen kann, dass man nachts vom Qualm der Nachbarn aus dem Schlaf gerissen wird.

Und auch was die ungestörte Balkonnutzung betrifft, wurde unseren Nachbarn klar gemacht, dass es in ihrem Interesse liegt, sich mit uns auf Zeiten zu verständigen, in denen jeder seine "Freiräume" hat.
Andernfalls hätte die Hausverwaltung das Szepter in die Hand genommen und diese Zeiten festgelegt.

Und da davon noch eine weitere, ebenfalls uneinsichtige Nachbarin betroffen ist (nämlich die von der Aussage kam, sie rauche prinzipiell nicht in ihrer Wohnung weil sie den Qualm nicht da drin haben will) wird auch diese Dame noch ein Gespräch mit der Hausverwaltung haben und ihrerseits die Aufforderung bekommen, sich uns gegenüber kompromissbereit zu zeigen.

Der Druck hat also seinen Erfolg gebracht!

Wir wünschen allen in dieser oder ähnlichen Situationen viel Erfolg im Kampf gegen rücksichtslos rauchende Nachbarn.