Seit dem 1. Oktober 2003 müssen EU-weit alle
Tabakwaren mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden um den
Tabakkonsumenten auf die Risiken seines Tun hinzuweisen.
Zusätzlich wurde der Gastronomie auferlegt, ihrerseits Vorkehrungen zum
Schutz von Nichtrauchern zu treffen,
oder zumindest darauf hinzuweisen, wenn es sich um ein Raucherlokal
handelt.
In öffentlichen Gebäuden wie auch im öffentlichen Nahverkehr, gilt ein
generelles Rauchverbot.
Das die Einhaltung des letzteren kaum überwacht wird, zeigt deutlich das
mangelnde Interesse der zuständigen Behörden, Betreiber und Entscheider.
Wer sich als Nichtraucher vorwagt und Raucher, z.B. in Bahn oder Bus,
auf bestehende Rauchverbote hinweist,
läuft oft genug Gefahr, sich in eine gewalttätige Auseinandersetzung zu
manövrieren.
Doch im Privatbereich standen Nichtraucher den Rauchern bis Mitte Januar
2015 weitestgehend schutzlos gegenüber.
Viele Raucher möchten den Qualm nicht in den eigenen vier Wänden haben
und rauchen deshalb auf dem Balkon.
Das sie damit ihre nicht rauchenden Nachbarn nicht nur belästigen,
sondern auch deren Gesundheit gefährden,
wird von vielen Vermietern ignoriert.
Passivrauchen ist nachweislich auch an der frischen Luft in seiner
Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen und auch
die Geruchsbelästigung durch den Qualm, ist auf die Dauer eine Zumutung.
Ich z.B. kann im eigenen Schlafzimmer nicht bei offenem Fenster
schlafen, da der Rauch zweier Nachbarn auch nachts
immer wieder dazu führt, dass ich aufwache und das Fenster schließen
muss.
Bei den Familien unter meinen Leidensgenossen, zieht der Qualm der
Nachbarn folglich auch in die Kinderzimmer.
Das führt dann im einen oder anderen Fall auch zu dem Verdacht, dass der
Nachwuchs in seinem Zimmer selbst heimlich geraucht hat.
Die Aussage meines Vermieters aus 2014: "Dann lassen Sie doch das
Fenster zu!"
Ich muss also - wie viele andere in der gleichen Situation - auch im
Sommer bei stehender Luft und brüllender Hitze
in einem geschlossenen Raum schlafen, weil Menschen die ihre Gesundheit
riskieren und dafür auch noch bezahlen, keine Rücksicht auf ihre
Mitmenschen nehmen.
So sind auch ein Frühstück oder andere Aktivitäten auf dem Balkon nicht
möglich, ohne den Rauch der ständig qualmenden Nachbarn einatmen zu
müssen.
Viele Berichte im Internet verdeutlichen die Aussichtslosigkeit früherer
Anstrengungen, dass im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf
körperliche Unversehrtheit vor einem Gericht einzuklagen, wenn der / die
vorsitzende RichterIn selbst RaucherIn ist.
Dank der Beharrlichkeit eine Potsdamer Ehepaares, das sich nicht
unterkriegen ließ, ging das Thema Nichtraucher vs. Raucher nun bis vor
den Bundesgerichtshof.
Das
Urteil ist zum einen eine berechtigte Ohrfeige für die
vorangegangenen Instanzen, die die Klage abwiesen, zum anderen ein lange
überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Denn das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, lag lange
schwerer wiegend über dem Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit.
Von dem Urteil erfahren haben wir durch den
unten verlinkten Artikel in der Welt-online, doch auch der Spiegel hat
das Thema aufgegriffen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-rauchen-auf-dem-balkon-nicht-immer-zulaessig-a-1013419.html
In der Folge dieses Urteils habe auch ich nun
endlich ein Mittel in der Hand, um meinen Vermieter aus seiner Lethargie
zu reißen und ihn zum Handeln zu zwingen.
Denn mein Nachbar störte sich überhaupt nicht an dem folgenden
Rundschreiben, dass ich gemeinsam mit meiner Frau allen Mietern bei uns
im Haus und im Nachbaraufgang in den Briefkasten steckte.
Hier der Originalwortlaut:
Sehr geehrte
Nachbarinnen und Nachbarn,
wer sich zu recht
nicht angesprochen fühlt, möchte dieses Schreiben bitte als rein
informativ auffassen.
Mit diesen Zeilen
richten wir uns mit der Bitte an die betreffenden Nachbarn, einmal in
Ruhe ihr Verhalten zu überdenken.
Nicht nur der nötige
Nachtschlaf wird in Abständen von teilweise unter einer Stunde
empfindlich gestört, wenn der Qualm in die Wohnung zieht.
Erholsames Schlafen –
ein Grundbedürfnis jedes Menschen - ist also nicht mehr möglich.
Auch eine ungestörte Balkonnutzung ist teilweise nicht möglich, ohne in
regelmäßigen Abständen den von benachbarten Balkonen herein ziehenden
Rauch einzuatmen.
Die einzige Alternative diesem aus dem Weg zu gehen ist, den Balkon zu
verlassen und die Tür schließen.
Stellen Sie sich vor, sie müssten wegen einem oder mehrer Nachbarn immer
Ihren Balkon verlassen – keine schöne Vorstellung, oder?
Das mindert nicht nur
die Lebensqualität, sondern gefährdet nachweislich auch massiv die
Gesundheit.
Die körperliche Unversehrtheit ist ein in unserer Verfassung
verbrieftes Grundrecht!
Da regelmäßiges Lüften
Bestandteil beinahe jedes Mietvertrags ist, sind wir also gezwungen, uns
beim Lüften auch den Qualm anderer in unsere Wohnung zu holen, obwohl
wir selbst überhaupt nicht rauchen – weder drinnen noch draußen.
Besonders während der
extrem heißen Tage in den letzten Wochen, war es in der 5. Etage vor
Hitze kaum auszuhalten – die Sonne brennt hier auf die ganze Dachfläche
und heizt die ganze Wohnung auf – nicht nur die Front wie in den unteren
Etagen. Wenn man hier wegen dem Qualm nicht lüften kann, drohen
ernsthafte gesundheitliche Folgen!
Es ist also
offensichtlich, wo das Problem begründet liegt und wie es sich
darstellt.
Im Gegensatz zur
landläufigen Meinung vieler Raucher, sind wir Nichtraucher dem Qualm
unserer – in einigen Fällen rücksichtslosen – Nachbarn nicht mehr
wehr- und machtlos ausgeliefert.
Rücksichtslos sind,
nicht nur unserer Auffassung nach, z.B. Nachbarn, die ihr Verhalten mit
der Aussage begründen, dass sie auf dem Balkon rauchen, weil sie ihren
eigenen Qualm nicht in ihrer eigenen Wohnung haben wollen!
Da die Belästigung durch den Rauch einiger Nachbarn zu einer insgesamt
unerträglichen Belastung geworden ist, haben wir uns nicht nur Rat
suchend an die Wohnungsgenossenschaft gewandt, sondern auch eine
fachanwaltliche Rechtsberatung konsultiert.
Mit dem Urteil des
Bundesgerichtshofs (Artikel welt.de vom 16.01.2015) zu finden unter:
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article136453860/Rauchen-auf-dem-Balkon-ist-kein-Grundrecht-mehr.html
ist ein klarer
Richterspruch ergangen, dem man folgendes entnehmen kann:
Rauchen auf dem Balkon – ja. Das jedoch in Maßen und einer Weise, die
für die Nachbarschaft nicht zu einer unzumutbaren Belastung wird.
Zusätzlich kann es zeitliche Einschränkungen geben.
Wir fordern also
unsere rauchenden Nachbarn höflichst auf, wenigstens in der Nachtzeit
(gesetzlich definiert:
22:00 bis 6:00) nicht mehr auf dem Balkon zu rauchen, damit auch uns und
anderen, auch gesundheitlich vorbelasteten Menschen, eine
durchgehend ungestörte Nachtruhe möglich ist.
Wir merken
abschließend an, dass wir bei fortgesetzt rücksichtslosem Verhalten wie
beschrieben, und damit massiver Beeinträchtigung unserer Nachtruhe und
Gesundheit durch rauchende Nachbarn, rechtlich gegen diese vorgehen und
Unterlassungsurteile erwirken werden.
Wer etwas für seine
Gesundheit tun möchte, ist herzlich eingeladen, sich uns bei unseren
Fitnessläufen
anzuschließen. Wir laufen jeden zweiten Tag 7 bzw. 10,5 Kilometer.
Mit freundlichen Grüßen
Unseren
direkten Nachbarn hat das so wenig beeindruckt, dass der weiterhin
nachts raucht und uns damit den Schlaf raubt.
Als logische Konsequenz des Wegsehens unseres Vermieters, haben wir dann
wir folgt reagiert:
Hallo Frau xxx,
leider war das Ergebnis Ihres Gesprächs mit Herrn xxx nicht von langer
Dauer - wofür Sie nichts können. Das ist klar.
Wir müssen annehmen, dass unser Nachbar nikotinsüchtig ist - sein
Verhalten und die Häufigkeit seines Tabakkonsum legen diesen Schluss
nahe. Denn selbst wenn er in seiner Wohnung raucht und erst danach
lüftet, ist die Geruchsbelästigung massiv.
In dem Zusammenhang empfehlen wir einen Besuch von Herrn xxx bei Herrn
xxx.
Uns gegenüber hat Herr xxx bereits im letzten Jahr mit seiner E-Mail
(Weiterleitung vom 18.08.2015) klar Stellung bezogen.
Ohne ersichtlichen Grund und einzig anhand einer unzutreffender Aussage
von Frau xxx, hat er für eben diese Partei ergriffen und uns einen
unpassenden Lösungsvorschlag gemacht. Er hat nicht vermittelt, sondern
gerichtet.
Von ihm können wir also kaum ein unabhängiges oder gar unparteiisches
Engagement erwarten.
Allein am Samstagabend mussten wir die Balkontüre nach kurzem Schnuppern
immer wieder schließen,
da bis etwa 23 Uhr nebenan beinahe unentwegt geraucht wurde.
Die Nacht vom Sonntag zum Montag war für uns um zwanzig vor vier zu
Ende!
Mitten in der Nacht zog erneut der Gestank von verbranntem Tabak in
unser Schlafzimmer.
Offenbar macht sich Herr xxx nun selbst das Leben leicht, indem er mit
einem Raumdeo oder Ähnlichem hantiert,
während er raucht. Es ist seit dem Wochenende neben dem Rauch, immer
wieder ein herber Geruch, wie von einem
Deo oder billigen Herrenparfum vernehmbar - doch das ändert nichts an
der gesundheitsschädlichen Wirkung des Zigarettenqualm.
Als ich nun mitten in der Nacht auf die Straße ging um von gegenüber
einen Blick auf den Balkon zu werfen, war nichts zu sehen. Wenn man auf
dem Balkon sitzt, ist man von unten nicht zu sehen.
Das der Rauch von nebenan zu uns herüber zieht, ist nicht nur an dem
Windrad (siehe unsere vorherige E-Mail) gut zu erkennen, es ist auch
eine physikalische Gegebenheit dafür verantwortlich.
Dazu ein kurzer, nachprüfbarer Exkurs:
Warme Luft steigt bekanntlich nach oben. Nicht nur die xxx-Straße steigt
zur xxx-Straße hin an.
Auch die xxx-Straße selbst, steigt zur xxx Allee hin an. So entsteht ein
Sog, der die Luft an den Fassaden vorbeizieht
(wie bei einem Feuersturm, nur weit weniger heftig). Wer von der xxx
Allee in die xxx-Straße kommt, hat beinahe immer Gegenwind - es sei
denn, es kommt stürmischer Wind aus einer anderen Richtung.
Die Kreuzung xxx-Straße Ecke xxx dürfte der höchstgelegene Punkt in der
ganzen Umgebung sein.
Dort treffen sich die Luftströme.
Dadurch, dass die zwischen den Balkonen liegenden Zimmer zurückspringen,
entsteht vor deren Fenstern ein Kamineffekt, der seinerseits die Luft
nach oben saugt. Es ist in unserem Schlafzimmer deutlich spürbar, wie
die Luft von draußen herein weht.
Nachdem xxx nun ausgezogen ist, werden wir unser Schlafzimmer zum Hof
hin verlegen.
Einzig als Folge des Tabakonsum unseres Nachbarn!
Doch wir sind trotzdem nicht länger bereit, uns in der bisherigen
Intensität von Herrn xxx belästigen zu lassen, da sich das auch auf
unseren Balkon und das Wohnzimmer auswirkt.
Am Wochenende hatten wir im Rahmen einer Interessengemeinschaft, mit
anderen Menschen in der gleichen Situation, einen Informationsaustausch.
Wir sind dabei zu folgendem Schluss gekommen:
Wir fordern im Hinblick auf das BGH-Urteil aus dem Januar 2015, nunmehr
die xxx mit Fristsetzung von 14 Tagen auf, für ein erträgliches
Wohnklima zu sorgen und dahingehend intensiv und nachhaltig auf unseren
Nachbarn einzuwirken.
Sollte sich das Verhalten von Herrn xxx und die damit einhergehende
gesundheitsschädliche Rauchbelastung und Belästigung, nicht auf ein
erträgliches und zeitlich kalkulierbares Maß reduzieren, würden wir mit
der nächsten Miete eben diese um 10% kürzen und den Kürzungsanteil
rechtlich korrekt, auf einem Sonderkonto parken.
Parallel dazu, werden wir nach Fristablauf, über unseren Anwalt eine
Unterlassungsklage gegen Herrn xxx auf den Weg bringen.
Den schwarzen Peter hat nur unser Vermieter, der unserem Nachbarn klar
machen muss, dass es so nicht weitergehen kann. Dem Verursacherprinzip
folgend, könnte sich der Vermieter unsere Kürzung bei unserem Nachbarn
wiederholen.
Doch allein damit gäben wir uns nicht zufrieden. Sollte unser Nachbar
auf unseren Vorschlag, sich an fest vereinbarte Zeiten zu halten, nicht
eingehen, werden wir uns in Kürze vor einem Richter wiedersehen.
Der
Unterhändler unseres Vermieters jedoch, scheint auch nicht von seinen
Vorbehalten gegenüber "renitenten Mietern wie uns" lassen zu können.
Denn der "gute Mann" hat nun folgende E-Mail an uns gerichtet:
Sehr geehrte Frau xxx,
Frau
xxx hat Ihre Korrespondenz an mich zur Bearbeitung weitergeleitet.
Aus
Ihren Bemühungen mittels Rundschreiben, Hausaushang und persönlicher
Ansprache an Fam. xxx, die ohne befriedigenden Erfolg blieben,
schlage ich Ihnen ein Gespräch am "runden Tisch" mit Fam. xxx vor.
(Termin 15.09.2015 um 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle)
Bitte
teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Ihnen der Termin zusagt, bzw.
benennen mir einen eigenen Terminvorschlag, den ich Fam. xxx
unterbreiten kann.
Zur
weiteren erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist es
zielführend, wenn Sie weitere Nachrichten direkt an mich senden.
Mein
Engagement ist unparteiisch und unabhängig und nur von Fakten und
der gegenwärtigen und anerkannten Rechtssprechung folgend.
Die
Rechtssprechung stärkte mit den letzten Entscheidungen die Rechte
der Nichtraucher - was aber nicht heißt, dass der Nichtraucher alles
durchsetzen kann was er sich wünscht.
Ich
bin übrigens auch Nichtraucher- schon immer.
Ähnlich wie bei einem Lärmprotokoll ist es hier sinnvoll, die
Feststellungen der Rauchbelästigungen zu dokumentieren (Datum ,
Uhrzeit, Dauer, Intensität- 1 Raucher oder 2 Zigarrenraucher oder
Gruppe von 4 Rauchern etc.).
Daraus
lässt sich ein Profil ableiten und der Grad der Belästigung bzw.
die Lästigkeit erkennen, was wiederum hilfreich bei einer
Vereinbarung mit Fam. xxx sein kann.
Erschwerend kommt das Rauchen von Frau xxx hinzu, so das es schwer
werden kann, das Konglomerat der Rauchbelästigung zu entwirren.
Ich
lasse Ihnen einen Vordruck zukommen - heute noch.
Zur
Terminpräzisierung oder anderen Dingen, erreichen Sie mich immer
unter xxx.
Mit freundlichen Grüßen
Äh
lieber guter Mann, dass kann kann ja kaum sein, was Sie da
zusammengeschrieben haben!
Unsere Haltung hat er wohl frei und nach eigenem Gutdünken wiedergegeben
- unser Rundschreiben (oben)
sagt doch deutlich etwas anderes aus, als das, was er hier verstanden
haben will.
Dafür gab es gleich was an die Ohren - wir warten es ab. Und den in
seiner E-Mail versprochenen Vordruck hat er uns auch nicht geschickt,
brauchen wir aber auch nicht, weil es eh Blödsinn wäre - wie wir ihm in
unserer Antwort erklärt haben:
Sehr geehrter Herr xxx,
zuerst einmal danken wir Ihnen für Ihre E-Mail.
Um Missverständnisse auszuschließen, möchten wir diese nun detailliert
beantworten.
Wir hatten unseren Nachbarn lediglich eine sachlich formulierte
Wurfsendung zukommen lassen.
Der darauf folgende Versuch mit Herrn xxx zu sprechen, endete nach einer
nüchternen, frei von Feindseligkeiten gehaltenen Ansprache damit, dass
Herr xxx uns die Tür vor der Nase zuschlug.
Der von Ihnen angesprochene Hausaushang war nicht von uns.
Insofern begrüßen wir natürlich Ihren Vorschlag zu einem moderierten
Gespräch und nehmen den von Ihnen angebotenen Termin.
Zu Ihrem Hinweis auf ein unparteiisches Engagement, müssen wir jedoch
der Vollständigkeit halber feststellen, dass unser Eindruck davon, durch
Ihre E-Mail aus dem letzten Jahr getrübt ist (Zitat: "Ich
schlage Ihnen deshalb vor, Frau xxx eine Entschuldigung (wegen der
nächtlichen Verbalattacke)
mit einem Blumenstrauss zukommen zu lassen ohne
irgendwelche Erwartungen oder Verhaltensregeln daran zu knüpfen".
Wir selbst hatten Sie am Telefon darüber unterrichtet, dass Frau xxx bei
unserem Versuch mit ihr zu sprechen, bereits den Vorwurf eingebracht
hatte, wir hätten sie asozial genannt - was nicht der Wahrheit
entspricht sondern offenbar nur die Grundlage für einen "Gegenangriff"
darstellt. Nach dem Gespräch mit ihr haben Sie uns wie oben zitiert
geantwortet. Insofern ist es sicher nachvollziehbar, wenn wir nicht ganz
ohne Vorbehalte sind.
Auch haben wir uns zum aktuellen Problem klar ausgedrückt. Wir kennen
die Rechtslage und das BGH-Urteil.
Diesem folgend haben wir nicht das Ziel, unseren Nachbarn das Rauchen
vollständig zu verbieten oder, wie Sie es formuliert haben, "alles
durchzusetzen was sich Nichtraucher wünschen" siehe Anhang.
Uns ist sehr wohl in Erinnerung, dass Sie Nichtraucher sind aber auch,
dass Sie, wie Sie selbst sagten, eine enge Beziehung zu einer Raucherin
haben.
Aus diesem Umstand und Ihren Worten darf man schon eine relative
Gelassenheit gegenüber dem "blauen Dunst" ableiten.
Im Gegenzug merken wir an dieser Stelle an, dass einer von uns beiden
lange Jahre an asthmatischer Bronchitis erkrankt war. Unser Wunsch nach
gesundheitlicher Unversehrtheit kommt also nicht von ungefähr.
Letztlich möchten wir auf Ihre Anregung eingehen, die Rauchbelästigung
zu dokumentieren.
Soweit wir zu Hause sind, ist das möglich. Eine fundierte Erhebung ist
jedoch kaum möglich, da wir derzeit nicht regelmäßig zu Hause sind und
die gleiche Unregelmäßigkeit auch bei Familie xxx zutrifft.
Am 22.08.2015 z.B. ging es zeitweise wie am Fließband. Kaum hatten wir
die Balkontüre auf, mussten wir sie wegen dem Rauch von nebenan wieder
schließen. Über eine Stunde hinweg.
Das ändert jedoch nichts daran, dass wir kaum eine Nacht durch schlafen
können, ohne von dem Rauch geweckt zu werden, der vom Nachbarbalkon in
unsere Wohnung zieht und den wir einatmen müssen, wenn wir die Fenster
nicht schließen. Das ist mal um halb vier, mal um fünf - also nicht
konstant aber nachts immer mit
der Unterbrechung der Nachtruhe und dem Rauch im Schlafzimmer verbunden.
Dabei dauert es jedes mal einige Zeit, bis der Geruch wieder verflogen
ist. Das wird weiter hinausgezögert, wenn beim Lüften erneut Rauch
herein zieht.
Es geht uns nicht nur um die Geruchsbelästigung, sondern hinsichtlich
der oben erwähnten gesundheitlichen Vorbelastung, vordergründig um die
Abwehr von gesundheitlichen Schäden die die Inhalation als Passivraucher
auf die kurze Distanz mit sich bringt.
Bezüglich der Unwägbarkeit, die sich durch verschiedene Quellen und
unterschiedliche Zeiten und Intensitäten ergibt, würden wir dem Rat des
BGH-Urteils folgen wollen.
So gehandhabt, gibt es keine Interessenkonflikte, jeder weiß wann er
seinen Balkon in seiner Weise nutzen kann ohne sich von seinem Nachbarn
gestört zu fühlen oder den zu stören.
Wir schlagen daher vor - auch im Interesse anderer Mieter in ähnlicher
Situation - das Thema grundlegend durch zeitliche Freihaltungen für
beide Seiten einvernehmlich zu regeln.
So sehen wir dem Gesprächstermin voller Erwartung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen,
:-) Wir warten es ab und haben schon eine Hand nach Anwalt und Gericht
ausgestreckt ;-)
Sodele ;-)
Das Gespräch ist
gelaufen - hö hö - und unsere Nachbarn mussten sich zum einen darüber
belehren lassen, dass es tatsächlich so etwas wie eine gesetzlich
geregelte Nachtzeit gibt. Und im Zuge dieser Aufklärung gab es gleich
noch eine drauf.
Die Nachtruhe bezieht sich nicht nur auf die Vermeidung von Lärm,
sondern jedweder Störung, die zu einem Aufweckerlebnis führt. Somit
entsprach die Hausverwaltung ganz klar unserer rechtlich gedeckten
Haltung, dass es nun mal nicht angehen kann, dass man nachts vom Qualm
der Nachbarn aus dem Schlaf gerissen wird.
Und auch was die
ungestörte Balkonnutzung betrifft, wurde unseren Nachbarn klar gemacht,
dass es in ihrem Interesse liegt, sich mit uns auf Zeiten zu
verständigen, in denen jeder seine "Freiräume" hat.
Andernfalls hätte die Hausverwaltung das Szepter in die Hand genommen
und diese Zeiten festgelegt.
Und da davon noch
eine weitere, ebenfalls uneinsichtige Nachbarin betroffen ist (nämlich
die von der Aussage kam, sie rauche prinzipiell nicht in ihrer Wohnung
weil sie den Qualm nicht da drin haben will) wird auch diese Dame noch
ein Gespräch mit der Hausverwaltung haben und ihrerseits die
Aufforderung bekommen, sich uns gegenüber kompromissbereit zu zeigen.
Der Druck hat also
seinen Erfolg gebracht!
Wir wünschen allen
in dieser oder ähnlichen Situationen viel Erfolg im Kampf gegen
rücksichtslos rauchende Nachbarn.